Arbeitsrecht

Gerne führen wir Beratungsgespräche auch per Videotelefonie durch. Dazu bedarf es einer Terminabstimmung.

Setzen Sie sich bitte unter    0561-784850   mit uns in Verbindung.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern. Das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen gesellschaftlichen Wandel und wird vom Gesetzgeber immer wieder gestaltet. In kaum einem anderen Rechtsgebiet wirkt sich gesellschaftliche Wandel so intensiv auf die Gesetzgebung sowie die Rechtsprechung aus.

Das Arbeitsrecht ist zudem dadurch geprägt, dass viele Einzelfallentscheidungen ergehen, die vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt werden konnte. In einem Rechtsgebiet in dem die Anforderungen an Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer, die höchst individuell sind, kommt unser System der sog. abstrakt generellen Normgestaltung immer wieder an ihre Grenzen, sodass der Rechtsprechung ganz besonders viel Bedeutung zukommt.

Die Herausforderung für den beratenden Rechtsanwalt besteht in diesem Gebiet darin nicht in vorgefassten Schemata zu denken, sondern sich auf die Individualität des jeweiligen Einzelfalls einzulassen und anhand der erkennbaren Rechtsprechungslinien zu beraten.

Eine weitere Herausforderung besteht in der Vielzahl unterschiedlich zur Anwendung kommender Normen. Neben den gesetzlichen Regelungen und den vertraglichen Vereinbarungen können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen unter Umständen direkt auf den Inhalt des Arbeitsvertrags einwirken. Nicht zuletzt das Europarecht spielt bei der Auslegung vorhandener gesetzlicher Regelungen eine immer stärker werdende Rolle.

Für Arbeitnehmer sind wir insbesondere in folgender Hinsicht tätig:

  • Klage gegen Kündigungen,
  • Erstreiten von Abfindungen,
  • Zeugniserteilung und Zeugnisberichtigung,
  • Urlaubsabgeltung,
  • Alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Elternzeit,
  • Beschaffung aller sonstigen Arbeitspapiere.

 

Für Arbeitgeber sind wir insbesondere in folgender Hinsicht tätig:

  • Begleitung von Trennungsprozessen,
  • Vorbereitung von Massenentlassungen,
  • Restrukturierung des Betriebs,
  • Ausgliederung von Betrieben oder Betriebsteilen.
X